Halterwechsel eines Inbetrieb befindlichen Fahrzeuges

mit Wechsel des amtlichen Kennzeichens

Wenn das Fahrzeug nicht im Kreis oder der kreisfreien Stadt bleibt.

es werden benötigt:

  • Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsschein)
  • Fahrzeugschein Teil II (KFZ Brief)
  • Prüfbericht gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
  • EVB Nr. Der Haftpflichtversicherung (7stellig)
  • Personalausweis* des Fahrzeughalters
  • SEPA Einzugsermächtigung
  • ggf. Vollmacht
  • vorhandene Kennzeichen

*der Personalausweis ist ersetzbar durch einen Reisepass mit Meldebescheinigung, die im Havelland nicht älter als 3 Monate sein sollte.

Gewerbetreibende können zusätzlich ihre Gewerbeanmeldung vorlegen.

*Für juristische Personen wird das Handelsregisterblatt mit der Gewerbeanmeldung benötigt. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein Nachweis über den Firmensitz zu erbringen.

Kosten der Zulassungsbehörde etwa: 25,00 € bis 50,00 €

das Kennzeichen bleibt am Fahrzeug

Wenn das Fahrzeug im Kreis oder der kreisfreien Stadt bleibt.

es werden benötigt:

  • Fahrzeugschein Teil I (Zulassungsschein)
  • Fahrzeugschein Teil II (KFZ Brief)
  • gültige Hauptuntersuchung (TÜV)
  • EVB Nr. Der Haftpflichtversicherung (7stellig)
  • Personalausweis* des Fahrzeughalters
  • SEPA Einzugsermächtigung
  • ggf. Vollmacht

*der Personalausweis ist ersetzbar durch einen Reisepass mit Meldebescheinigung, die im Havelland nicht älter als 3 Monate sein sollte.

Gewerbetreibende können zusätzlich ihre Gewerbeanmeldung vorlegen.

Für juristische Personen wird das Handelsregisterblatt mit der Gewerbeanmeldung benötigt. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit ist ein Nachweis über den Firmensitz zu erbringen.

Kosten der Zulassungsbehörde etwa: 19,00 € bis 30,00 €